Hier finden Sie eine Auswahl von Gerichtsurteilen, die den Nutzen und die Effektivität einer anwaltlichen Unterlassungserklärung aufzeigen.
Gerne beantworten wir Ihnen Fragen zu den Urteilen oder den rechtlichen Grundlagen.
Das Amtsgericht Frankfurt hat in seiner Entscheidung vom 07.05.2008 – 29 C 231/08-85 -bereits das verbotswidrige Abstellen für die Dauer von 78 Sekunden, um nach dem Weg zu fragen, als verbotene Eigenmacht beurteilt und dem Unterlassungsanspruch stattgegeben.
Wie Sie erkennen werden, wurde der auch gegen Sie geltend gemachte Unterlassungsanspruch bereits erfolgreich gerichtlich durchgesetzt, so dass die Erfolgsaussichten der Klage bei bei nahezu 100 %“ liegen.
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