Ärgerlich sowas…
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Es gibt 2 Möglichkeiten:
Das Amtsgericht Frankfurt hat in seiner Entscheidung vom 07.05.2008 – 29 C 231/08-85 -bereits das verbotswidrige Abstellen für die Dauer von 78 Sekunden, um nach dem Weg zu fragen, als verbotene Eigenmacht beurteilt und dem Unterlassungsanspruch stattgegeben.