Sie müssen mit keinen Rechtsanwaltskosten in Vorlage gehen. Lediglich, falls der Falschparker außergerichtlich gar nicht reagiert, müssten sie ihren Anspruch einklagen und die Gerichtskosten in Höhe von 234,00 € für die Dauer des Verfahrens auslegen.
Aufgrund der eindeutigen Rechtslage können sie das Gerichtsverfahren nicht verlieren, sofern sie tatsächlich berechtigter Nutzer des Parkplatzes sind und bekommen die Kosten daher nach Abschluss des Verfahrens vom Falschparker erstattet. Wir haben bereits über 1.000 erfolgreiche Gerichtsverfahren durchgeführt. Die Erfahrung hat aber auch gezeigt, dass die meisten Falschparker die Angelegenheit freiwillig außergerichtlich erledigen. Ein Gerichtsverfahren riskieren nur ca. 10 % der Falschparker.
Nur für den Fall, dass die von Ihnen uns gegenüber gemachten Angaben fehlerhaft oder wahrheitswidrig sind, sind Sie verpflichtet, auch die Kosten unserer Beauftragung in voller Höhe persönlich zu übernehmen.
Das gilt auch, falls Sie sich nach von uns versandter Unterlassungsaufforderung dazu entschließen, Ihre Ansprüche nicht weiterzuverfolgen.