Ärgerlich sowas…
Wir können ganz einfach und für Sie unverbindlich helfen!
Es gibt 2 Möglichkeiten:
Das Amtsgericht Frankfurt hat in seiner Entscheidung vom 07.05.2008 – 29 C 231/08-85 -bereits das verbotswidrige Abstellen für die Dauer von 78 Sekunden, um nach dem Weg zu fragen, als verbotene Eigenmacht beurteilt und dem Unterlassungsanspruch stattgegeben.
Schreiben Sie uns und erfahren Sie mehr über die Möglichkeiten, mit myparkplatz24 Falschparkern Einhalt zu gebieten und die Zukunft der E-Mobilität aktiv mitzugestalten.