Sie wurden abgemahnt?
Sind Sie sicher, dass Sie im Recht waren?
Dann melden Sie sich per E-Mail
oder Telefon.


„Wer etwas mitteilen will, schickt eine E-Mail. Wer reden will, ruft an.“ (Carsten Rossow)
Es spielt keine Rolle wie lange Sie geparkt haben. Sie haben unbefugt fremden Boden befahren und benutzt. Das ist wie bei Hausfriedensbruch.
Wir vermieten keine Parkplätze und sind keine Park-Sheriffs. Sie bezahlen nicht für das Falschparken oder gar ein verkehrsrechtliches Bußgeld. Es besteht schlichtweg Wiederholungsgefahr, Sie wurden abgemahnt und müssen als Schadensersatz die Kosten der Abmahnung bezahlen.

Falschparker schnell und einfach melden

    1. Ihr Name und Kontaktdaten:

    Ihre Anschrift:

    Sind Sie vorsteuerabzugsberechtigt?


    2. Anschrift des Parkplatzes: ( nur wenn abweichend )

    Art des Parkplatzes und Berechtigung


    3. Daten zum Falschparker:


    4. Beweisfoto :


    5. WICHTIG:

    Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung

    1Garantiert private Parkpätze

    Wir prüfen die Anzeigen, ob der angegebene Standort auch tatsächlich ein privater Parkplatz ist. In der Regel werden diese auch vom Eigentümer als solche beschildert.

    2Versetzen Sie sich mal in die Lage

    Versuchen Sie nachzuvollziehen, ob Sie an dem entsprechenden Datum nicht tatsächlich falsch geparkt haben. Falls ja, dann versetzen Sie sich einmal in die Lage des Besitzers, der vermutlich nicht nur Sie sondern eine Vielzahl von Falschparkern ertragen muss.

    3Parkplätze sind rar und teuer

    Parkplätze sind oft teuer anzumieten und auch für die Besitzer in der Regel wichtig. Sei es geschäftlich oder privat.

    Sind Sie sicher, dass Sie im Recht waren?

    Wir helfen Ihnen gerne weiter
    myparkplatz24@ra-broecker.de
    oder
    Tel: 05405/8952228

    Ein MyParkplatz24 App Nutzer erzählt...


    Liebes P24-Team,
    meine Frau liegt im Wachkoma und wird zu Hause versorgt, trotzdem sind wir oft unterwegs, zum Beispiel sonntags zum Gottesdienst. Es ist sehr schwierig etwas zu unternehmen, wenn unser Parkplatz vor der Haustür ständig blockiert ist. Denn dann brauche ich immer eine 2. Person, die das Auto holt oder, wenn ich es holen muss, auf meine Frau aufpasst.

    Herr M. B.

    Sie Fragen wir antworten

    • Wieso muss ich 220,27 Euro bezahlen?

      Die Höhe des Betrags richtet sich nach dem Streitwert, dem Wert des Interesses an der Abmahnung und nicht nach der Parkdauer. Wir gehen in Einklang mit der aktuellen Rechtslage von ca. 1500€ aus. Wir befinden uns hierbei am unteren, üblichen Limit für eine derartig Besitzstörung. Der anschließend zu zahlende Betrag ist keine Strafe. Als Störer zahlen Sie die Kosten, die der Berechtigen für die anwaltliche Abmahnung bezahlen muss. Die Höhe der Anwaltsgebühr ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz verbindlich geregelt.

    • Was passiert, wenn ich nicht bezahle?

      Da wir eine Anwaltskanzlei sind, werden wir jeden Fall bis zu einer Übereinkunft nachgehen. Das kann in Ausnahmefällen sogar bis vor Gericht gehen und zieht weitere Kosten nach sich.

      Hier können Sie sich ein Bild davon machen.

    • Warum tun Sie das?

      Nicht weil wir Freude daran haben, sondern weil es unser Beruf ist, das Recht unserer Mandanten durchzusetzen. Wir handeln nicht aus Eigeninteresse und wir sind nicht die Bösen. Wir arbeiten für Recht und Ordnung zur Wahrung des Rechtsstaates. 

    Doch mehr Fragen?
    Dann schreiben Sie uns.