Wir prüfen die Anzeigen, ob der angegebene Standort auch tatsächlich ein privater Parkplatz ist. In der Regel werden diese auch vom Eigentümer als solche beschildert.
Versuchen Sie nachzuvollziehen, ob Sie an dem entsprechenden Datum nicht tatsächlich falsch geparkt haben. Falls ja, dann versetzen Sie sich einmal in die Lage des Besitzers, der vermutlich nicht nur Sie sondern eine Vielzahl von Falschparkern ertragen muss.
Parkplätze sind oft teuer anzumieten und auch für die Besitzer in der Regel wichtig. Sei es geschäftlich oder privat.
Wir helfen Ihnen gerne weiter
myparkplatz24@ra-broecker.de
oder
Tel: 05405/8952228
Liebes P24-Team,
meine Frau liegt im Wachkoma und wird zu Hause versorgt, trotzdem sind wir oft unterwegs, zum Beispiel sonntags zum Gottesdienst. Es ist sehr schwierig etwas zu unternehmen, wenn unser Parkplatz vor der Haustür ständig blockiert ist. Denn dann brauche ich immer eine 2. Person, die das Auto holt oder, wenn ich es holen muss, auf meine Frau aufpasst.
Die Höhe des Betrags richtet sich nach dem Streitwert, dem Wert des Interesses an der Abmahnung und nicht nach der Parkdauer. Wir gehen in Einklang mit der aktuellen Rechtslage von ca. 1500€ aus. Wir befinden uns hierbei am unteren, üblichen Limit für eine derartig Besitzstörung. Der anschließend zu zahlende Betrag ist keine Strafe. Als Störer zahlen Sie die Kosten, die der Berechtigen für die anwaltliche Abmahnung bezahlen muss. Die Höhe der Anwaltsgebühr ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz verbindlich geregelt.
Da wir eine Anwaltskanzlei sind, werden wir jeden Fall bis zu einer Übereinkunft nachgehen. Das kann in Ausnahmefällen sogar bis vor Gericht gehen und zieht weitere Kosten nach sich.
Nicht weil wir Freude daran haben, sondern weil es unser Beruf ist, das Recht unserer Mandanten durchzusetzen. Wir handeln nicht aus Eigeninteresse und wir sind nicht die Bösen. Wir arbeiten für Recht und Ordnung zur Wahrung des Rechtsstaates.